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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen der gmd distribution gmbh

 

1.Geltungsbereich, Begriffsbestimmung

 

1.1 Sachlicher Geltungsbereich: Diese Bedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen, die gmd distribution gmbh, Kattrepel 2, 20095 Hamburg („gmd“) gegenüber ihren Kunden erbringt, soweit in dem zwischen gmd und dem Kunden abgeschlossenen Vertrag einschließlich dieser Bedingungen („Vertrag“) keine entgegenstehenden Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Abweichende Vereinbarungen: Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch gmd. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern gmd deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Derartige Bestätigungen oder Zustimmungen gelten nur für den Einzelfall und nicht für frühere oder künftige Lieferungen oder Leistungen von gmd.

 

1.3 Begriffsbestimmung: Im Sinne dieser Bestimmungen sind Verbraucher solche Kunden, die (a) keine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, die (b) keine juristische Person des öffentlichen Rechts sind und die (c) kein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind.

 

 

2.Vertragsschluss

 

Kostenvoranschläge sowie in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial enthaltene Angebote von gmd sind freibleibend und unverbindlich. Der Kunde ist an ein Angebot, das gmd noch nicht angenommen hat, 14 Tage ab dem Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes gebunden.

 

 

3.Änderung der Ware

 

gmd ist berechtigt, die bestellte Ware geringfügig zu ändern, wenn diese Änderung die Folge einer technischen Verbesserung oder einer Weiterentwicklung der Ware ist. Der Kunde ist zur Annahme nicht verpflichtet.

 

 

4.Preise           

4.1  Anpassung des Kaufpreises: Für den Fall, dass Vertragsschluss und vertraglich vorgesehenes Lieferdatum um mehr als vier Monate auseinander liegen und die Selbstkosten (z.B. geänderter Einkaufspreise, Lagerhaltung, Personalkosten, Miete, etc.) von gmd nach Vertragsschluss und vor Absonderung des Liefergegenstandes zur Auslieferung an den Kunden steigen, ist gmd berechtigt, einseitig durch schriftliche Erklärung die vereinbarte Vergütung in Höhe des Anstiegs der Selbstkosten zu erhöhen. Der Kunde ist in diesem Fall berechtigt, innerhalb einer Woche ab Zugang der schriftlichen Erhöhungsmitteilung von gmd vom Vertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber gmd zurückzutreten.
 

4.2  Preisliste: Für Lieferungen und Leistungen, für die keine Vergütung in bestimmter Höhe vereinbart wurde, wird der Preis nach Maßgabe der bei Eingang der Bestellung des Kunden bei gmd geltenden Preisliste von gmd ermittelt.

 

4.3  Zahlungsbedingungen: Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gelten alle Preise von gmd bei Abholung ab dem Lager von gmd einschließlich Verpackung und zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, die am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen wird. Wird mit einem Kunden der Versand von Ware vereinbart, dann versteht sich der Preis nach vorstehendem Satz 1 zzgl. einer Versandkostenpauschale in Höhe von maximal EUR 5,80. Im Falle des Versands per Eil-, Express-, Flugfracht- oder Flugpostsendungen sind außerdem die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu zahlen. 

 

4.4  Kosten bei Widerruf: Macht der Kunde von einem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch, dann trägt der Kunde die regelmäßigen Kosten der Rücksendung der Liefergegenstände.

 

 

5.     Fälligkeit, Verzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

 

5.1  Zahlungsziel: Alle Rechnungen von gmd sind ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung in bar oder durch spesenfreie Überweisung auf ein Konto von gmd fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

gmd ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder gegen Sicherheitsleistung zu erbringen oder auszuführen, wenn gmd nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich mindern und durch die die Bezahlung der offenen Forderungen von gmd aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

5.2  Verzug: Der Kunde kommt, soweit er nicht Verbraucher ist, auch ohne Mahnung mit der Zahlung spätestens zwei Wochen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung bei dem Kunden in Verzug.

5.3  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte: Die Aufrechnung des Kunden mit seinen Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, gilt das Gleiche für die Geltendmachung von - auch kaufmännischen - Zurückbehaltungsrechten und insbesondere auch für die Minderung laufender Zahlungen an gmd aufgrund von angeblichen Mängeln von Liefergegenständen; dem Kunden bleibt vorbehalten, diesbezüglich nach erfolgter Zahlung Rückzahlung aus Bereicherungsrecht bzw. Schadenersatz nach Maßgabe des Vertrages geltend zu machen.

 

6.     Lieferung und Lieferzeit

 

6.1  Lieferung: Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, erfolgen alle Lieferungen von Ware a) ab Lager von gmd, Incoterms 2000 oder b) vom Hersteller direkt. gmd trägt im Fall a) für Versand, Verpackung und Versicherung auf Kosten und Gefahr des Kunden Sorge.

 

6.2  Lieferzeit: Die Einhaltung von Lieferterminen setzt die Erfüllung aller vom Kunden zu erfüllenden Lieferbedingungen voraus. Fixgeschäfte bedürfen in jedem Fall ausdrücklicher Bestätigung. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, sind Liefertermine nur bindend, wenn sie ausdrücklich als „verbindlich“ bestätigt werden.

 

6.3  Selbstbelieferung: Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, bleibt richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vorbehalten.

 

6.4  Teillieferungen: Teillieferungen sind auch ohne ausdrückliche Vereinbarung zulässig, wenn die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, die Lieferung der restlichen Liefergegenstände sichergestellt ist und dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand und keine zusätzlichen Kosten entstehen (es sei denn, gmd erklärt solchen Mehraufwand oder die zusätzlichen Kosten zu übernehmen).

 

6.5  Lieferverzögerung: Die Frist für die Lieferung verlängert sich im Falle von Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt um den Zeitraum, über den die höherer Gewalt andauert, zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Höhere Gewalt in diesem Sinne sind insbesondere Naturereignisse, Arbeitskampfmaßnahmen wie Streik und Aussperrung sowie der Eintritt sonstiger unvorhersehbarer Lieferhindernisse, vorausgesetzt, gmd hat diese Ereignisse, Schäden oder Störungen nicht zu vertreten.

 

7.     Eigentumsvorbehalt

 

7.1  Gesicherte Ansprüche: Ist der Kunde Verbraucher, dann bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sämtliche von gmd aufgrund des Vertrages gelieferten Gegenstände Eigentum von gmd („Vorbehaltsware“). Ist der Kunde kein Verbraucher, dann bleiben alle von gmd gelieferten Gegenstände bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Forderungen von gmd gegen den Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum von gmd.

 

7.2  Informationspflichten: Der Kunde ist verpflichtet, gmd von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstigen Beschlagnahmen, und von allen an der Vorbehaltsware eingetretenen Schäden unverzüglich zu unterrichten.

               

7.3  Weiterveräußerungen: Mit Kunden, die keine Verbraucher sind, wird für den Fall von Weiterveräußerungen folgendes vereinbart: Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt. Der Kunde tritt an gmd schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab. Die Abtretung dient der Sicherung sämtlicher Ansprüche, zu deren Sicherung der Eigentumsvorbehalt nach vorstehender Ziffer 7.1 bestimmt ist. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange gmd diese Ermächtigung nicht widerrufen hat. gmd darf diese Einziehungsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen. Der Kunde hat auf Verlangen von gmd unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Vorbehaltsgegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

7.4  Weiterverarbeitungen: Die Parteien vereinbaren, dass eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden im Namen und für Rechnung von gmd erfolgt und gmd unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei gmd eintreten sollte, überträgt der Kunde bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im vorgenannten Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit auf gmd. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt gmd, soweit die Hauptsache gmd gehört, dem Kunden anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 dieser Ziffer 7.4 genannten Verhältnis.

 

7.5  Verfügungen, Beeinträchtigungen: Die Vorbehaltsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Jede Beeinträchtigung der Vorbehaltsware, insbesondere Beschädigungen, und alle Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware und/oder die abgetretenen Forderungen, insbesondere Pfändungen, sind gmd unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Der Kunde hat die Kosten aller Maßnahmen zur Freistellung der Vorbehaltsware und/oder der abgetretenen Forderungen von Rechten Dritter zu tragen. Mit Ausnahme der nach Ziffern 7.3 und 7.4 gewährten Befugnisse sind Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen und Sicherungsübereignungen, unzulässig.

 

7.6  Freigabe von Sicherheiten: Soweit der realisierbare Wert der gesamten Sicherheiten, die gmd von dem Kunden erhalten hat (der mit 2/3 des Nominalwerts anzusetzen ist, soweit nicht eine Partei einen abweichenden realisierbaren Wert beweist), 110 % der gesamten gesicherten Ansprüche (die „Übersicherungsgrenze“) übersteigt, ist gmd verpflichtet, auf Verlangen des Kunden den die Übersicherungsgrenze übersteigenden Teil der Sicherheit an den Kunden zurück zu übertragen.

8.     Sach- und Rechtsmängel

8.1  Regelungen für Verbraucher: Bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln von Liefergegenständen stehen dem Kunden, der Verbraucher ist, die gesetzlichen Rechte zu. Im Falle von Schadensersatzansprüchen des Kunden gelten jedoch die gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe von Ziffer 9.

               

8.2  Regelungen für Kunden, die nicht Verbraucher sind: Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, stehen dem Kunden bei eventuellen Sach- oder Rechtsmängeln die gesetzlichen Rechte nach Maßgabe der Ziffern 8.2.1 – 8.2.5 zu, wobei im Falle von Schadensersatzansprüchen des Kunden wiederum die Bestimmungen in Ziffer 9. gelten:

8.2.1   Unerhebliche Abweichungen: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Liefergegenstand nur unerheblich von Beschaffenheitsangaben (z.b. beschädigte Umverpackung) abweicht und/oder die Eignung des Liefergegenstandes für die geschuldete Verwendung nur unerheblich eingeschränkt ist.

 

8.2.2   Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten: Der Kunde hat Liefergegenstände unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel oder Abweichungen zu rügen. Soweit der Kunde solche Lieferabweichungen, insbesondere Mängel, Mengenabweichungen oder Lieferung anderer als der bestellten Liefergegenstände, die bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar sind, nicht unverzüglich nach Ablieferung rügt, gelten die Liefergegenstände als genehmigt wie geliefert. Versteckte Mängel sind gmd innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Feststellung schriftlich mitzuteilen.

 

8.2.3   Art der Nacherfüllung: gmd behält sich die Wahl der Art der Nacherfüllung vor. gmd ist zur Nacherfüllung nicht verpflichtet, solange der Kunde im Verzug mit der Erfüllung einer Vertragspflicht ist. Übt gmd das Wahlrecht nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist aus, geht es auf den Kunden über. gmd behält sich - auch bei Werkverträgen - zwei Nacherfüllungsversuche vor, es sei denn, dieses ist dem Kunden im Einzelfall unzumutbar.

 

8.2.4   Ausschluss von Rechten: Die Rechte des Kunden bei Sach- oder Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde den Liefergegenstand (1) für einen anderen als den vertraglich festgelegten Zweck oder entgegen den gesetzlichen Vorschriften oder den Angaben gemäß einer Gebrauchsinformation einsetzt oder sonst unsachgemäß, fehlerhaft oder nachlässig behandelt oder verwendet oder (2) ohne schriftliche Zustimmung von gmd bearbeitet oder verändert, es sei denn, dass die vorgenannten Umstände für den Mangel nicht ursächlich waren. Die Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit sie sich auf Rechte beziehen, die nur außerhalb der Europäischen Union und der Schweiz gelten oder soweit der Kunde gmd auf Verlangen nicht vollumfänglich die Verteidigung überlässt und gmd nicht alle erforderlichen Vollmachten erteilt.

8.2.5   Rückgriffsansprüche: Gesetzliche Rückgriffsansprüche des Kunden (§ 478 BGB) sind ausgeschlossen, soweit der Kunde gmd den Gewährleistungsfall nicht innerhalb von 14 Tagen in Textform anzeigt.

8.3      Generelle Regelungen:

8.3.1   Beschaffenheitsgarantien: Beschaffenheitsgarantien setzen in jedem Fall eine ausdrückliche Erklärung von gmd voraus. Eine selbständige Herstellergarantie, die einem Liefergegenstand beigefügt ist, begründet im Zweifel keine Beschaffenheitsgarantie.

8.3.2   Verjährung: Soweit der Kunde Verbraucher ist, gilt für Ansprüche bei Mängeln die gesetzliche Verjährungsfrist von zwei Jahren; bei gebrauchten Liefergegenständen verringert sich diese Frist auf ein Jahr. Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, verjähren seine Ansprüche bei Mängeln von neu hergestellten Liefergegenständen nach einem Jahr und bei Mängeln von gebrauchten Liefergegenständen nach sechs Monaten. Mit Ablauf der Verjährungsfristen erlischt auch das gesetzliche Rücktrittsrecht.

Für Ansprüche in Bezug auf Liefergegenstände, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, für Ansprüche bei arglistig verschwiegenen Mängeln, für Ansprüche, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder einer verschuldeten Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person beruhen, bei Ansprüchen aus Beschaffenheitsgarantien sowie für den gesetzlichen Rückgriff gilt abweichend von den Bestimmungen der Sätze 1 bis 3 dieser Ziffer stets die gesetzliche Verjährungsfrist.

Für den Beginn der Verjährung gelten jeweils die gesetzlichen Vorschriften.

9.     Haftung

9.1  Haftungsbeschränkung: Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht von gmd besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haftet gmd auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit. Zusätzlich haftet gmd auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die gmd bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätte voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages und die Erreichung des Vertragszweckes überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrages vertrauen darf; hierzu zählt insbesondere auch die Verpflichtung zur rechtzeitigen und zur mängelfreien Lieferung.

Im Vertrag oder diesen Bedingungen vereinbarte Beschränkungen der Haftung von gmd gelten auch für die etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen von gmd.

9.2  Produkthaftung: Eventuelle Haftungsansprüche aus zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder aus zwingenden Bestimmungn anderer Spezialgesetze sowie Ansprüche aus einer etwaigen Beschaffenheitsgarantie, bleiben von den vorstehenden Einschränkungen unberührt.

10.  Allgemeine Bestimmungen

 

10.1 Rechtswahl: Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, wird für die vertraglichen Beziehungen zwischen gmd und dem Kunden das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme der UN-Kaufrechtskonvention vereinbart.

 

10.2 Erfüllungsort: Soweit der Kunde kein Verbraucher ist, wird der Sitz von gmd als Erfüllungsort bestimmt.

 

10.3 Gerichtsstand: Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, sind für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Bedingungen die Gerichte in Hamburg zuständig. gmd ist auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

10.4 Schriftform: Alle nach dem Vertrag oder diesen Bedingungen zu machenden Anzeigen oder abzugebenden Erklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, wobei die Schriftform auch bei Übermittlung in Textform (z.B. durch Fax, Email o.ä.) gewahrt ist.

 

10.5 Abtretung: Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen gmd ohne vorherige schriftliche Zustimmung von gmd ist ausgeschlossen. Die Zustimmung darf von gmd nur aus wichtigem Grund verweigert werden.

 

10.6 Ergänzende Auslegung: Soweit der Vertrag oder diese Bedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, die die Parteien nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Bedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

10.7 Rücktritt des Kunden: Sofern der Kunden Verbraucher ist, gilt die Widerrufsbelehrung für Endkunden. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, gilt das gesetzliche Rücktrittsrecht. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers setzt bei Vorliegen eines Mangels der Kaufsache kein Verschulden von gmd voraus. In allen anderen Fällen kann der Kunde nur bei Vorliegen einer von gmd zu vertretenden Pflichtverletzung zurücktreten.

 

Hinweis zur Datenerfassung:

 

Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten, soweit sie für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses mit ihm über die Nutzung von Telediensten (sog. Bestandsdaten) und zur Abrechnung (sog. Abrechnungsdaten) erforderlich ist, zu. Der Kunde ist ferner mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten über die Inanspruchnahme von Telediensten insoweit einverstanden, als dies erforderlich ist, um dem Kunden die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen (sog. Nutzungsdaten).

 

Widerrufsbelehrung für Endkunden

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

gmd distribution gmbh, Kattrepel 2, 20095 Hamburg, Tel.: 040-41911202-0, Fax: 41911202-22

email: info@gmd-distribution.de

web: www.gmd-shop.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden
 

Folgen des Widerrufs


Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an:

gmd distribution gmbh

Lager / Bereich Retouren

Hongkongstr. 1

20457 Hamburg

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

 

Ende der Widerrufsbelehrung

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